Erlaubnisscheine / Beiträge

Ausgabestellen für Erlaubnisscheine:

Tankstelle Hochleitner
( Tages- und Wochenkarten )
Petri Heil Wernberg – Köblitz
( Tages- und Wochenkarten)

Outdoor und Anglerlader`l Ibler
( Tages- und Wochenkarten)
(Jahreskarten, Jahreskarten auf 30 Tage beschränkt nur für Mitglieder )

Die aktuellen Preise und Beiträge für das Jahr 2024:

Karte: 2024
Tageskarte 13,00 €
3 – Tageskarte (zusammenhängend) 30,00 €
Wochenkarte (zusammenhängend) 50,00 €
Nur für Vereinsmitglieder:
Jahreskarte 180,00 €
Jahreskarte (auf 30 Tage beschränkt) 120,00 €
– bei Erwerb einer zweiten Karte 60,00 €
Mitglieder unter 18 Jahren und über 70 Jahren
sowie  Mitglieder mit einem nachweisbaren GdB von min. 50%:
Jahreskarte 120,00 €
Jahreskarte (auf 30 Tage beschränkt) 80,00 €
Beiträge:
Jugendliche, Frauen und passive Mitglieder 16,00 €
Männer 32,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig)
ab dem 18. Lebensjahr 100,00 €

Pflichtarbeitseinsätze:

Zukünftig benötigt jedes Mitglied* zum Erwerb einer Jahres- oder 30-Tageskarte nach dem Beschluss des Ausschusses vom 13.12.2022, einen Pflichtarbeitseinsatz. Diese Erhebung soll den Anreiz für die Mitglieder erhöhen, sich aktiv an Arbeitseinsätzen wie z.B. Weiher abfischen, Bürgerfest, Fischerfest usw. zu beteiligen.
1 Pflichtarbeitseinsatz besteht aus einer Tätigkeit für den Anglerverein die mind. der Dauer einer Schicht am Aschermittwoch, Bürgerfest oder Fischerfest andauert.
0,5 Pflichtarbeitseinsätze sind Tätigkeiten für den Anglerverein mit geringerer Dauer wie z.B. Fische schlachten, Mäharbeiten, Abfischen der Vereinsweiher, Auf- und Abbauschichten der jeweiligen Festaktivitäten.

Die Dokumentation der geleisteten Einsätze erfolgt ab 2024 über eine Stempelkarte in der Angelkarte sowie Auflistung des jeweiligen Einsatzleiters. 

*Ausnahmen: Schüler, Rentner ab 70 Jahren sowie Vereinsmitglieder mit einem GdB ab 50%.


Durch zusätzliche Leistung von Arbeitseinsätzen kann die Jahreskarte sowie die Jahreskarte auf 30 Tage beschränkt vergünstigt erlangt werden.

Dabei werden pro Arbeitseinsatz 10,00 € gutgeschrieben.
Der Arbeitsleistende muss mindesten 2 Arbeitseinsätze (20,00 €) erbringen um eine Vergünstigung zu erlangen. Kann aber maximal 40,00 € Vergünstigung erlangen.
Ein Arbeitseinsatz fällt zum Wohle des Vereins.

Eine doppelte Verrechnung von Vergünstigungen ( z. B. GdB ab 50% und Arbeitseinsätzen oder Vorstandschaft / Arbeitseinsatz und Fischereiaufseher) ist nicht vorgesehen. Diese fallen ebenfalls dem Wohle des Vereins zugute.


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